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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma e-b-c Utz Kohl GmbH (nachfolgend e-b-c genannt)
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Für alle Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen der e-b-c gelten ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf
seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen sind unwirksam.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht für jedes Folgegeschäft nochmals vereinbart werden. Mit Abschluß eines jeden
Vertrages sind diese Bedingungen einbezogen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
2.2. Angebote der e-b-c sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch
schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung seitens e-b-c zustande.
2.3. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte
behält sich e-b-c Änderungen hinsichtlich der Konstruktion und der Ausführung gegenüber den
Angaben in den von e-b-c verwendeten Katalogen einschließlich des Online-Kataloges vor.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware. Die Währung
der im Katalog einschließlich der im Online-Kataloges angegebenen Preise ist € (Euro) und
beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Drucklegung. Sollte sich die
Mehrwertsteuer ändern, kommt die am Tage der Rechnungstellung gültige Mehrwertsteuer zur
Berechnung.
Die Preise umfassen nur die im Vertrag aufgeführten Leistungen und verstehen sich
ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung. Diese, sonstige ergänzende
Leistungen sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültige Mehrwertsteuer werden in
den Rechnungen neben dem Nettopreis gesondert ausgewiesen.
3.2. Preisänderungen, die sich aufgrund Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren,
Devisenbewirtschaftung, Kursschwankungen, im Büchermarkt aufgrund der Preisbindung oder
bei Tagespreisen ergeben, bleiben vorbehalten. Von solchen Preisänderungen betroffene Artikel
werden in den Rechnungen gekennzeichnet.
3.3. Alle Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zu
leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges ist e-b-c berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Im Falle des Verzuges ist e-b-c berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen
Vertragsverhältnissen, zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haftet e-b-c
nicht.
§ 4 Lieferfristen
4.1. Feste Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Frist ist eingehalten, wenn der
Versand vor Fristablauf erfolgt.
4.2. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnlichen nach Vertragsschluß
entstehenden Umständen, die von e-b-c nicht beeinflußt werden können, wie zum Beispiel
Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen wie Import- und Exportbeschränkungen etc.
berechtigen e-b-c, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer solchen
Terminüberschreitung sind ausgeschlossen.
§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
5.1. e-b-c ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahr-übergang und
Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt,
selbständige Teillieferungen zurückzuweisen. Sollte ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein,
entscheidet e-b-c nach eigener Wahl, ob eine spesenfreie Nachlieferung erfolgt oder ob der
Artikel in der Rechnung mit "bitte neu bestellen" ausgewiesen wird.
5.2. e-b-c bestimmt nach eigenem Ermessen Versandart, Versandweg und Frachtführer. Zur Zeit
werden folgende Versandkosten berechnet (Änderungen vorbehalten):
a) Versandkostenpauschale bis 5 kg Inland
- Nachnahme 7,90 € zuzüglich 7,- € Zahlkartengebühr
b) Sendungen über 5 kg und Sendungen ins Ausland werden nach effektivem Aufwand
berechnet. Bei Sendungen ins Ausland ist eine Belieferung durch Bankeinzug nicht möglich.
5.3. Der Empfänger ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt zu überprüfen. Etwaige
Transportschäden sind sofort dem Zustellpostamt, der Bundesbahn oder dem anliefernden
Spediteur zu melden und dort bestätigen zu lassen. Anschließend ist das Paket mit der
Bestätigung an e-b-c zurückzusenden.
5.4. Bei der Zusendung von Waren und sonstigen Gegenständen an e-b-c trägt der jeweilige
Versender das Transportrisiko sowie sämtliche anfallenden Kosten. Dies gilt nicht für
Rücksendungen im Rahmen des gesetzlichen Rückgaberechtes.
§ 6 Rückgaberecht für Verbraucherverträge
6.1. e-b-c gewährt für solche Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt,
die weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können, das gesetzliche Rückgaberecht bei Erwerb im Fernabsatz. Diese Kunden sind an ihre
Bestellung nicht mehr gebunden, wenn sie die Waren binnen einer Frist von zwei Wochen nach
Erhalt mittels Retourenaufkleber zurücksenden. Bei einem Warenwert von bis zu 40,00 € hat
jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, daß die gelieferte Ware
nicht der bestellten entspricht. Ist die Ware nicht paketversandfähig, reicht ein entsprechendes
schriftliches Rücknahmeverlangen auf einem dauerhaften Datenträger (Brief oder Fax) ohne
Angabe von Gründen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
6.2. Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware (Audio- und Videoaufzeichnungen,
Software auf Datenträgern aller Art, Bücher, Leuchtmitteln, Batterien, Akkus), sofern die
versiegelte Verpackung geöffnet/beschädigt wurde. Des weiteren besteht kein Rückgaberecht bei
Halbleitern, Meterware, Verbrauchsmaterial, individuell konfigurierten Rechnern, Produkten,
welche nach Kundenspezifikationen hergestellt bzw. beschafft wurden, bei angepaßter Soft- und
Hardware, Dienstleistungen und Downloads. Bundles, Packs und sonstige Zusammenstellungen
von Soft- und Hardware können nur zusammen retourniert werden.
6.3. Im Falle der Rückgabe hat diese im Originalzustand in der unbeschädigten Original-
/Verkaufspackung zu erfolgen. Bei wesentlichen Verschlechterungen (zum Beispiel bei
Verschmutzung, Beschädigungen, unvollständiger Rückgabe) behält sich e-b-c die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor. Hat bereits ein Gebrauch
stattgefunden, sind die verbrauchten Materialien wie Tinte, Papier, Toner, Rohlinge, Disketten,
Batterien, Akkus etc. zu erstatten.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre und bei gebrauchten Sachen
ein Jahr. Sie beginnt mit dem Eingang der Ware beim Kunden. Für Kommissionsware kann
seitens e-b-c keinerlei Haftung übernommen werden.
7.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, daß der
Mangel hierauf nicht beruht. Ebenfalls erlischt die Gewährleistung bei Schäden oder Mängeln,
die durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Bedienung oder fehlerhafte Behandlung
entstehen.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die von e-b-c gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu
untersuchen und etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen schriftlich anzuzeigen.
Geschieht dies bei einem Kaufmann nicht innerhalb von einer Woche, gilt die Ware als
genehmigt.
Zeigt sich ein Mangel erst später als sechs Monate nach dem Erhalt der Ware, so hat der Kunde
den Nachweis zu führen, daß die Sache bereits bei Gefahr- übergang mangelhaft war.
7.4. Soweit ein von e-b-c zu vertretender Mangel der Ware bekannt wird, kann der Kunde gemäß
§ 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien
Sache verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Gegenstand mit einer genauen
Fehlerbeschreibung und einer Kopie des Lieferscheines an e-b-c- zurückzusenden. Weiter ist der
Kunde zur Sicherung von Daten auf seine Kosten verpflichtet. Im Falle eines Datenverlustes
kann e-b-c dafür nicht haftbar gemacht werden.
7.5. e-b-c haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt wird.
7.6. Im Rahmen von Wartungs- und Pflegeverträgen ist die Haftung von e-b-c pro Vertragsjahr
auf den Gesamtbetrag der Jahrespauschale für Servicekosten der betroffenen Programme oder
Systemkomponenten beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung, auch für Folgeschäden,
ist ausgeschlossen.
7.7. e-b-c haftet nicht für den Verlust von Daten, für mittelbare Schäden oder Folgeschäden
sowie für Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungen, die durch den
Einsatz oder den Testbetrieb der Vertragsprodukte oder aus Störungen derselben entstehen
können.
7.8. Der Kunde trägt die Kosten der Überprüfung, sofern ein von ihm mitgeteilter
Programmangel tatsächlich nicht besteht.
7.9. Weitergehende Schadensersatzansprüche - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - sind
sowohl gegen e-b-c als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch in Bezug auf das Auswahl- und Überwachungsverschulden
hinsichtlich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erledigung aller Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung im Eigentum von e-b-c. Von e-b-c gelieferte, bereits bezahlte, aber noch
nicht in den Besitz des Kunden gelangte Waren haften für alle noch offenstehenden Forderungen
der e-b-c.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich - unter Ausschluß der Bestimmungen des § 950 BGB -
auch auf die durch Verarbeitung hergestellten Gegenstände. Bei Verarbeitung mit anderen
Waren, die im Eigentum Dritter stehen, erwirbt e-b-c das Miteigentum an den neu entstandenen
Erzeugnissen, und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert
einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.
8.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu
veräußern. Forderungen aus Weiterverkäufen tritt der Kunde hiermit schon jetzt an e-b-c ab. Bei
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden zusammen mit anderen nicht dem
Kunden gehörenden Waren - gleichgültig ob nach oder ohne Verarbeitung - gilt die Forderung in
dem Verhältnis als an e-b-c abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden
Wertverhältnis des Eigentums oder Miteigentums von e-b-c an der Vorbehaltsware zu den
übrigen Waren und zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen
entspricht.
8.3. Vor Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware ohne Zustimmung von e-b-
c zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder im Tauschwege Dritten zu überlassen. Der
Kunde ist verpflichtet, e-b-c sofort zu benachrichtigen, falls Pfändungen der gelieferten Waren
erfolgen oder dritte Personen Rechte an denselben geltend machen. In diesem Fall werden
vorbehaltlich des Rechts von e-b-c, weitergehende Ansprüche zu stellen, sämtliche Forderungen
gegen den Kunden unter Aufhebung aller etwa vereinbarten Zahlungsfristen zur sofortigen
Zahlung fällig.
§ 9 Sonderbestimmungen für Computer, Hardware und Software,
sowie für sonstige Maschinen und Geräte
9.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, Computer, Hardware und Software so zu entwickeln, daß diese unter allen erdenklichen
Bedingungen stets fehlerfrei arbeiten. e-b-c übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß
gelieferte Computer-, Hardware- und Softwarefunktionen den Anforderungen des Kunden
genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.
9.2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt e-b-c keine Gewähr für die
Verträglichkeit gelieferter Hardware und Software mit anderen Software- oder
Hardwarebestandteilen.
9.3. Leistungen von e-b-c, die dadurch notwendig werden, daß beim Kunden vorhandene
Hardware und/oder Software untereinander oder mit den von e-b-c gelieferten Waren
unverträglich sind, sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
9.4. Wird e-b-c beauftragt, Arbeiten an Hardware und/oder Software oder an der Datensicherung
durchzuführen, sind Ansprüche auf Ersatz von Schäden für Datenverluste und für sonstige
unmittelbare oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, sofern die Datenverluste oder Schäden
nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens e-b-c verursacht wurden.
9.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß eine aktuelle Datensicherung existiert, bevor ein
Mitarbeiter von e-b-c einen Eingriff in die bestehende Hardware oder Software des Kunden
vornimmt.
9.6. Da selbst vom Hersteller nicht garantiert werden kann, daß Originalsoftware fehler- und
virenfrei ist, hat der Kunde Software unmittelbar nach Erhalt auf Viren und Fehler zu überprüfen
und einen Befall bzw. Fehler unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gelten
hinsichtlich der Gewährleistung und Haftung die §§ 7.3 und 7.9. dieser Geschäftsbedingungen.
9.7. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen gelten die der jeweiligen Hardware und
Software beiliegenden Garantie- und Lizenzbedingungen. Liegen einem von e-b-c gelieferten
Produkt eines Drittlieferanten - insbesondere aus dem Ausland - Lizenzbedingungen bei, werden
diese Bedingungen Vertragsinhalt.
9.8. Durch Öffnung der versiegelten Diskettenverpackung werden die Lizenzbedingungen im
Sinne von § 9.7. anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes
Produkt ist nicht möglich. Dies gilt auch für die Garantie- und Lizenzbestimmungen der
gelieferten Hardware und Software.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - unter Kaufleuten - Oldenburg in Oldenburg
vereinbart.
10.2. Auch ohne besondere Hinweise durch e-b-c sind im Zweifel sämtliche Waren
ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Kunde anerkennt deutsche und ausländische
Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen. Er verpflichtet sich, Produkte oder
technische Informationen weder direkt noch indirekt an ausländische Personen oder Firmen zu
exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn dies gegen ausländische und/oder deutsche
Gesetze bzw. Rechtsverordnungen verstößt, sowie ggf. auf eigene Kosten alle erforderlichen
Exportdokumente einzuholen.
10.3. e-b-c ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
10.4. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen e-b-c und dem Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
10.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt den Bestand der übrigen Bedingungen nicht. Dies gilt in gleicher Weise auch für die
Bestimmungen in dem jeweiligen einzelnen Vertrag.
Zusätzliche Haftungsausschlüsse für den Internethandel
1.1. Inhalt des Online-Angebotes
e-b-c übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der
bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen e-b-c, welche sich auf Schäden
materieller oder immaterieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der
dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dem e-b-c kein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden anzulasten ist.
Sämtliche Online-Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. e-b-c behält es sich
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verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig
einzustellen.
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